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94/9/EG ATEX 95

Anwendungsbereiche

 

Seit dem 01.07.2003 müssen Anlagen und Geräte den Anforderungen der ATEX 95 und ATEX 137 entsprechen.

 
EU Richtlinien
 

Freier Warenverkehr ist einer der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts. Die eingesetzten Mechanismen zum Erreichen dieses Ziels basieren auf der Vermeidung neuer Handelsbarrieren, gegenseitiger Anerkennung von Richtlinien sowie technischer Harmonisierung. Die sog. "New Approach" Richtlinien basieren auf den folgenden Prinizipien:

 
  • Harmonisierung beschränkt sich auf "Essential Health and Safety Requirements"(EHSR)
  • Nur solche Produkte, die den EHSR-Anforderungen entsprechen, dürfen auf dem Markt kommen und in Betrieb genommen werden
  • Harmonisierte Standards, die in nationale Standards umgesetzt werden, werden als konform zu den entsprechenden EHSR vorausgesetzt.
  • Die Anwendung harmonisierter Standards oder sonstiger technischer Spezifikationen erfolgt weiterhin auf freiwilliger Basis. Hersteller können frei wählen welche technische Lösung sie einsetzen um die EHSR Anforderungen zu derfüllen.
  • Hersteller können zwischen unterschiedlichen Methoden der Konformitätsbewertung für die jeweilig anzuwendende Richtlinie auswählen.
 

Anlagen und Geräte, die den neuen Richtlinien entsprechen, dürfem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Die beiden Richtlinien, die sich mit explosionsgefährdeten Bereichen befassen, sind ATEX 95 und ATEX 137. ATEX ist eine Abkürzung für den französischen Ausdruck "ATmosphères EXplosibles".