Seit dem 01.07.2003 müssen Anlagen und Geräte den Anforderungen der ATEX 95 und ATEX 137 entsprechen.
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Seit dem 01.07.2003 müssen Anlagen und Geräte den Anforderungen der ATEX 95 und ATEX 137 entsprechen.
Freier Warenverkehr ist einer der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts. Die eingesetzten Mechanismen zum Erreichen dieses Ziels basieren auf der Vermeidung neuer Handelsbarrieren, gegenseitiger Anerkennung von Richtlinien sowie technischer Harmonisierung. Die sog. "New Approach" Richtlinien basieren auf den folgenden Prinizipien:
Anlagen und Geräte, die den neuen Richtlinien entsprechen, dürfem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Die beiden Richtlinien, die sich mit explosionsgefährdeten Bereichen befassen, sind ATEX 95 und ATEX 137. ATEX ist eine Abkürzung für den französischen Ausdruck "ATmosphères EXplosibles".